Wer ist nicht berechtigt, eine LEI-Nummer zu beantragen?


Folgende Personen und Unternehmensarten sind nicht berechtigt, eine LEI-Nummer zu beantragen:

  • Einzelpersonen
  • Geschäftsbereiche
  • Zweigstellen, die sich im gleichen Land wie der im GLEIS bereits registrierte Hauptsitz befinden.

Hat die Muttergesellschaft oder der Hauptsitz des Unternehmens bereits eine LEI-Nummer registriert, dann sollten die Zweigstellen diese LEI-Nummer verwenden.


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