Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Sie wissen müssen
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland vollständig in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Bei eunetic nehmen wir diese Verantwortung ernst und haben unsere Website gründlich vorbereitet, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und sie, wo immer möglich, zu übertreffen.
Was wir verbessert haben
In den letzten Wochen haben wir verschiedene Änderungen umgesetzt, um die Nutzung unserer Website einfacher und inklusiver zu gestalten:
- Verbesserte Navigation: Klarere Menüs, logische Struktur und bessere Tastaturzugänglichkeit.
- Erhöhte Lesbarkeit: Aktualisierte Kontrastverhältnisse und anpassbare Schriftgrößen zur Verbesserung der Lesbarkeit.
- Barrierefreiheits-Plugin: Ein neues Tool hilft Besuchern mit Sehbehinderungen, den Kontrast anzupassen, zu zoomen oder sich Inhalte vorlesen zu lassen.
- Alternative Texte: Alle Bilder und interaktiven Elemente enthalten nun beschreibende Alt-Texte, um die Kompatibilität mit Screenreadern zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen helfen uns, die BFSG-Konformität zu erreichen und gleichzeitig ein wirklich barrierefreies Erlebnis für unser Publikum zu bieten.
Inklusion ist Teil unserer Denkweise
Wir sind fest davon überzeugt, dass Barrierefreiheit kein optionales Extra ist – sie ist ein Zeichen des Respekts. Digitale Inklusion ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, unsere digitalen Dienste kontinuierlich zu verbessern, damit jeder sie komfortabel und unabhängig nutzen kann.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback

Wenn Sie Vorschläge haben oder Verbesserungspotenziale feststellen, lassen Sie es uns bitte wissen.
Gemeinsam können wir Schritt für Schritt unsere Website noch zugänglicher machen.